(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Fost-Media e.K. , Inhaber Manuel Fogadic, nachfolgend Auftragnehmer, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend Auftraggeber.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartner auf Grundlage dieser AGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, Angebote oder Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.
(1) Verträge können schriftlich, in Textform, elektronisch, per E-Mail, per Angebotsannahme, per Messenger, per Video-Call oder fernmündlich geschlossen werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer auf Grundlage einer Beauftragung mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden.
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign, Website-Erstellung, SEO, GEO, Conversion-Optimierung, Branding, Corporate Design, Social Media Betreuung, Content-Produktion, Reels, Texterstellung, digitale Kommunikation, strategische Beratung, technische Einrichtung, Domain- und Hosting-Koordination sowie damit im Zusammenhang stehende digitale Dienstleistungen.
(2) Maßgeblich für Art, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich das jeweilige Angebot einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibung.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsätze, Leads, Abschlüsse, Reichweiten, Conversionraten, Ladezeiten, Rankings, Sichtbarkeiten, Anzeigenperformance oder Platzierungen in Suchmaschinen, KI-Systemen, sozialen Netzwerken oder sonstigen Plattformen.
(4) Strategische Empfehlungen, Konzeptionen, Analysen und Optimierungsvorschläge beruhen auf Erfahrungswerten, Marktbeobachtung und fachlicher Einschätzung. Sie stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis dar.
(5) Technische, gestalterische oder inhaltliche Leistungen gelten auch dann als vertragsgemäß, wenn sie von subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers abweichen, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibung bewegen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts oder der laufenden Betreuung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Dateien, Freigaben, Entscheidungen und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt auf Verlangen des Auftragnehmers einen verbindlich entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Rückmeldungen dieses Ansprechpartners gelten als verbindlich.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber erforderliche Freigaben, Rückmeldungen, Korrekturhinweise oder sonstige Mitwirkungshandlungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung zu erbringen.
(4) Verzögerungen, Mehraufwand, Stillstandzeiten oder Qualitätsnachteile, die auf verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich in angemessenem Umfang.
(5) Entsteht durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen nach Aufwand gesondert zu berechnen.
(6) Erfolgt trotz Aufforderung länger als 14 Kalendertage keine erforderliche Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt oder die laufende Leistung vorübergehend auszusetzen. Bereits erbrachte Leistungen können in diesem Fall abgerechnet werden.
(7) Wird ein pausiertes Projekt erst nach mehr als 45 Kalendertagen wieder aufgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, für erneute Einarbeitung, Reaktivierung, technische Prüfung, Umplanung oder Wiedereinstieg eine zusätzliche Vergütung nach Aufwand zu verlangen.
(1) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind nur insoweit vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst, wie sie sich innerhalb der vereinbarten Konzeption und des vereinbarten Aufwands bewegen.
(2) Sämtliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen und sind gesondert zu vergüten.
(3) Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere nachträgliche Konzeptänderungen, zusätzliche Inhaltsbereiche, neue Unterseiten, zusätzliche Formulare, weitere Sprachversionen, neue Designrichtungen, zusätzliche Korrekturschleifen, neue Funktionen, Integrationen von Drittanbietern, zusätzliche Animationen, nachträgliche SEO-Erweiterungen, zusätzliche Reels, Schnittvarianten, neue Adaptionen für Plattformen oder nachträglich angelieferte Inhalte, die erneute Bearbeitung erfordern.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, solange keine Einigung über Inhalt, Aufwand, Vergütung und gegebenenfalls Terminverschiebung erzielt wurde.
(1) Angegebene Termine und Projektlaufzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
(2) Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Ausfälle von Drittanbietern, Plattformänderungen, technische Störungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krankheit, Ausfälle von Schnittstellen oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern Fristen und Termine angemessen.
(3) Der Auftragnehmer gerät nur dann in Verzug, wenn eine ausdrücklich verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft überschritten wurde und der Auftraggeber zuvor eine angemessene Nachfrist in Textform gesetzt hat.
(1) Soweit Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, gelten sie als abnahmefähig, sobald sie im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt wurden.
(2) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber fertige oder teilfertige Leistungen zur Abnahme vorlegen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgelegte Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung zu prüfen und entweder abzunehmen oder wesentliche Mängel in Textform konkret zu rügen.
(4) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt, veröffentlicht, freigegeben, live geschaltet, bezahlt oder in sonstiger Weise als vertragsgemäß verwendet, gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(6) Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
(1) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind zwei Korrekturschleifen pro klar abgegrenztem Leistungsbestandteil im vereinbarten Preis enthalten.
(2) Eine Korrekturschleife umfasst ausschließlich die gebündelte Einarbeitung der vom Auftraggeber innerhalb einer Rückmeldung mitgeteilten Änderungswünsche im vereinbarten Rahmen.
(3) Weitere Korrekturen, neue Briefings, Geschmacksänderungen, Rücksprünge auf bereits freigegebene Zwischenstände oder konzeptionelle Änderungen nach Freigabe werden gesondert vergütet.
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder monatliche Vergütungen entsprechend Angebot, Projektfortschritt oder Leistungszeitraum abzurechnen.
(3) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei laufenden monatlichen Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung jeweils im Voraus oder zum vereinbarten Abrechnungszeitpunkt in Rechnung zu stellen.
(5) Leistet der Auftraggeber auf vereinbarte Abschlags-, Vorschuss- oder Monatsrechnungen nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen.
(6) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Rücklastschriften, gescheiterte Abbuchungen, Mahnungen und durch Zahlungsverzug verursachten Zusatzaufwand eine angemessene Pauschale zu verlangen, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(1) Sofern eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein entsprechendes Mandat.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen und Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind, trägt der Auftraggeber.
(1) Laufende Leistungen, insbesondere Betreuung, Wartung, Retainer, Social Media Betreuung, SEO-Betreuung, Hosting-Koordination oder vergleichbare wiederkehrende Leistungen, haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag vor vollständiger Fertigstellung, sind sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, angefallenen Aufwände, reservierten Kapazitäten und bereits vorgenommenen Dispositionen zu vergüten.
(2) Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Ausfallvergütung für die durch das Projekt geblockten und nicht mehr kurzfristig anderweitig nutzbaren Kapazitäten zu verlangen.
(3) Bereits erstellte Konzepte, Entwürfe, Strategien, Designs, Texte, Setups, Teilleistungen oder sonstige Arbeitsergebnisse müssen nur gegen vollständige Vergütung herausgegeben werden.
(1) Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Leistungen gehen erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis auf den Auftraggeber über.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Endergebnissen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
(3) Eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung, Mehrfachverwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder Nutzung für andere Marken, Unternehmen, Standorte, Kampagnen oder Produkte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
(4) Rohdaten, offene Dateien, Quellcodes, Editierdateien, Projektdateien, Figma-Dateien, Photoshop-Dateien, Premiere-Projekte, After-Effects-Dateien, Notion-Boards, Skripte, Dokumentationsunterlagen, Arbeitsstände, Entwürfe und sonstige interne Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der geschuldeten Herausgabe, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemein verwendbares Know-how, Methoden, Konzepte, Strukturen, Frameworks, Prozesse und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, Projektergebnisse, veröffentlichten Websites, Designs, Inhalte, Kampagnen oder sonstigen Arbeitsergebnisse zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Pitch-Unterlagen, Präsentationen, sozialen Medien und Portfolio-Darstellungen.
(2) Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Namen, die Firma und das Logo des Auftraggebers im üblichen Umfang als Referenz zu nennen, sofern dem keine nachweislich überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(3) Der Auftragnehmer darf sich, sofern technisch und gestalterisch üblich, im Footer, Impressum oder Backend einer Website als umsetzende Agentur nennen oder verlinken, sofern der Auftraggeber dem nicht vor Veröffentlichung ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte, Subunternehmer, Freelancer, technische Dienstleister, Hoster, Plugin-Anbieter, Plattformen, Softwareanbieter, API-Dienste, Zahlungsanbieter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer nicht die Beschaffung, Vergabe oder rechtliche Prüfung von Drittleistungen, Domains, Hostingverträgen, Lizenzen, Bildrechten, Markenrechten, Plugins, Themes, Schnittstellen oder externen Softwarelösungen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen, Preisanpassungen, API-Änderungen, Sperrungen, Kontoeinschränkungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen von Drittanbietern, Plattformen, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Hostingunternehmen oder Softwareanbietern, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(4) Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters, soweit solche Leistungen direkt in dessen Namen oder auf dessen Rechnung bezogen werden.
(1) Für sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Claims, Dokumente, Zugangsdaten, Werbeaussagen, rechtliche Hinweise, Produktangaben, Preisangaben und sonstige Materialien, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder Persönlichkeitsrechte, verstoßen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als gesonderte Rechts- oder Datenschutzleistung beauftragt, schuldet der Auftragnehmer keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung.
(2) Insbesondere obliegen Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungstexte, Pflichtkennzeichnungen, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Preisangaben, Pflichtangaben im E-Commerce sowie sonstige rechtliche Anforderungen allein dem Auftraggeber oder dessen gesondert beauftragten Rechts- oder Datenschutzberatern.
(3) Hinweise, Muster, Textvorschläge oder technische Empfehlungen des Auftragnehmers ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen ab Abnahme in Textform konkret anzuzeigen.
(2) Mängelansprüche setzen voraus, dass es sich um einen erheblichen, reproduzierbaren und vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel handelt.
(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei
a) rein geschmacklichen oder subjektiven Beanstandungen,
b) unerheblichen Abweichungen in Darstellung, Farbwirkung, Typografie oder Layout,
c) branchenüblichen oder technisch bedingten Abweichungen,
d) Einschränkungen aufgrund von Browser-, Geräte-, System- oder Plattformupdates,
e) Störungen durch Drittanbieter, Plugins, Themes, APIs, Hoster oder externe Tools,
f) Fehlern, die auf vom Auftraggeber gelieferte Inhalte, fehlerhafte Zugangsdaten oder nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.
(4) Der Auftragnehmer ist im Mangelfall zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
(5) Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt oder unzumutbar ist, kommen die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers zur Anwendung.
(6) Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an der Leistung vorgenommen haben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich war.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverluste, Reputationsschäden, ausgebliebene Kampagnenerfolge, Rankingverluste, Account-Sperrungen, Umsatzverluste oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
(6) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die offenkundig sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(1) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Krankheit, Pandemien, Krieg, Störungen bei Hoster- oder Plattformdiensten oder Ausfälle externer Infrastrukturen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen Leistungspflichten.
(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Stand: 06.05.2026
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